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Das Vormerksystem - ein Überblick

 

Seit 1. Juli 2005 ist es soweit – in Österreich wurde das Vormerkssystem (ehemals unter Punkteführerschein bekannt) gesetzlich verankert. Die Entzugsdelikte bleiben jedoch prinzipiell davon unberührt. Vielmehr führt jede im Register enthaltene Vormerkung (innerhalb von zwei Jahren) bei einem Entzugsdelikt um Verlängerung dieser Entzugszeit um jeweils 2 Wochen.

Bei uns können Sie nachlesen, wie das Vormerksystem funktioniert, welche Delikte darin verankert sind und welche Konsequenzen Übertretungen haben.

 

Wie funktioniert das Vormerksystem?

 

Im Rahmen des Vormerksystems werden bestimmte Delikte erfasst, die als risikobehaftet und unfallträchtig eingestuft werden.

 

Bei deren Begehung innerhalb von 2 Jahren kommt es zu folgenden Folgen:

 

1. Mal: Vormerkung im Führerscheinregister:

 

der Lenker wird damit auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht.

 

2. Mal: Maßnahme

 

(in Bedachtnahme auf den Einzelfall wird eine entsprechende Maßnahme angeordnet; wird der Anordnung keine Folge geleistet, so erfolgt ein Entzug der Lenkberechtigung bis zur Befolgung)

 

3. Mal: Führerscheinentzug von 3 Monaten

 

Die Ablaufzeit für ein Vormerkdelikt beträgt 2 Jahre, das Delikt wird somit nach Ablauf dieser Zeit aus dem Register gelöscht.

Um welche Delikte handelt es sich eigentlich?

 

Um welche Delikte handelt es sich eigentlich?

Es gibt dreizehn Vormerkdelikte:

 

 1. Übertretung der 0,1 ‰ Grenze bei C-Lenkern (LKW)

2. Übertretung der 0,1 ‰ Grenze bei D-Lenkern (Bus)

3. Übertretung der 0,5 ‰ Grenze

4. Behinderung am Schutzweg (Gefährdung des Fußgängers)

5.

 5. Nichtbeachten des Zeichens „Halt“ (Stopptafel) und Gefährdung des Vorrangberechtigten

6. Nichtbeachtung des Rotlichts bei Gefährdung anderer (Überfahren der Roten Ampel)

7. Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen

8. Missachtung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen

9. Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln

10. Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken

11. Gefährdung durch Lenken eines KFZ aufgrund mangelnden technischen Zustands oder nicht entsprechend gesicherter Ladung

 

12. Nichtbeachtung der Vorschriften der Kindersicherung

 

 

13. Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (0,2 bis 0,4 sec.)

 

Welche Maßnahmen haben Übertretungen im Rahmen des Vormerksystems?

 

Begeht man innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 2 Jahren ein zweites Vormerksdelikt (egal welcher Art), so wird von der zuständigen Behörde eine bestimmte Maßnahme angeordnet:

 

1.

0,1 ‰ Grenze bei C-Lenkern 

Nachschulung

2.

0,1 ‰ Grenze bei D-Lenkern

Nachschulung

3.

0,5 ‰ Grenze

Nachschulung

4.

Schutzweg

Perfektionsfahrt oder Fahrsicherheitstraining

5.

Stopptafel 

Perfektionsfahrt oder Fahrsicherheitstraining

6.

Roten Ampel

Perfektionsfahrt oder Fahrsicherheitstraining

7.

Pannenstreifen

Nachschulung

8.

Gefährliche Güter in Tunnelanlagen

Ladungssicherungskurs

9.

Gefährliche Güter in Autobahntunneln

Ladungssicherungskurs

10.

Eisenbahnkreuzungen

Perfektionsfahrt

11.

Mangelnder technischer Zustand / Beladung

Perfektionsfahrt oder Fahrsicherheitstraining oder Ladungssicherungsseminar

12.

Kindersicherung

Fahrsicherheitstraining

13.

Sicherheitsabstand 

Nachschulung

 

Da eine Maßnahme erst bei zwei Delikten angeordnet wird, hängt die Art dieser Maßnahme vom Schweregrad der Vormerkdelikte ab:

 

Schweregrad 1 (hoch):

Schweregrad 2:

Schweregrad 3:

Schweregrad 4 (niedrig):

Die Nachschulung im Rahmen des Vormerkdeliktes

 

Wird im Rahmen des neuen Gesetzes eine Nachschulung aufgrund einer 2. Vormerkung innerhalb von 2 Jahren angeordnet, so sieht diese Maßnahme folgendermaßen aus:

Im Zentrum für Angewandte Psychologie bieten wir Ihnen die Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer nächstgelegenen Landesstelle nach Kurszeiten für Kurse in Ihrer näheren Umgebung.

 

Die Entzugsdelikte und das Vormerksystem

 

Entzugsdelikte bleiben nach der derzeit geltenden Rechtslage vom Vormerksystem unberührt. Es besteht jedoch ein Verknüpfungspunkt zwischen den Entzugsdelikten und dem Vormerksystem:

 

Begeht man innerhalb von zwei Jahren ein Entzugsdelikt (siehe unten) sowie ein oder mehrere Vormerkdelikte, so verlängert sich die Entzugszeit um jeweils zwei Wochen für jedes im Register eingetragene Vormerkdelikt.

 

 Entzugsdelikte sind folgende:

 

1.

Überschreitung der 0,8 ‰ Grenze (bis 1,19 ‰)

Entzug: vier Wochen

2.

Überschreitung der 0,8 ‰ Grenze  (bis 1,59 ‰) 

Entzug: mind. 3 Monate + Nachschulung

3.

Überschreitung der 0,8 ‰ Grenze (1,6 ‰ und darüber)

Entzug: mind. 4 Monate + Nachschulung + Amtsarzt + Verkehrspsychologische Stellungnahme

4.

Durch Suchtmittel beeinträchtigte Verkehrsteilnahme

Entzug: 4 Wochen

5.

Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts

Entzug: 2 Wochen

6.

Geisterfahrer auf der Autobahn; Halten oder Parken auf Autobahnfahrstreifen

Entzug: mind. 3 Monate (bei Geisterfahrten)

7.

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten

Entzug: mind. 3 Monate

8.

Überholen bei besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen

Entzug. mind. 3 Monate

9.

Fahrerflucht (bei selbst verursachtem Unfall mit Personenschaden)

Entzug: mind. 3 Monate

10.

Wiederholte Überschreitung der 0,5 ‰  Grenze

Entzug: 2. Mal: 3 Wochen; 3. Mal: 4 Wochen


Hotline Tirol: 05372 / 66 4 28 oder 0664 / 5484647

Hotline Osttirol: 04852 / 61840 oder 0664 / 539 18 34

Hotline Vorarlberg: 0664 / 88 43 30 29

 

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