Nachschulung (Begleitende Maßnahme)
Die Nachschulungskurse finden üblicherweise in Form von vier Gruppensitzungen statt. In gemeinsamen Gesprächen werden Strategien erarbeitet um zukünftiges Fehlverhalten im Straßenverkehr zu vermeiden. Denn nur so können Sie langfristig Ihren Führerschein erhalten. Das ist unser gemeinsames Ziel in der Nachschulung.
Nachdem Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kurssitzungen absolviert und den Kursbeitrag bezahlt haben, wird die Bestätigung unmittelbar an die Behörde geschickt. Sie erhalten eine Kopie der Teilnahmebestätigung. Es ist keine Prüfung notwendig um eine Kursbestätigung zu erhalten. Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit garantieren den Kurserfolg.
Was ist eine begleitende Maßnahme / Nachschulung?
Eine begleitende Maßnahme / Nachschulung ist ein Einstellungs- und Verhaltenstraining, welches in Gruppensitzungen abgehalten wird. Der Kurs besteht je nach Fragestellung aus vier bis sechs Sitzungen. Bei verkehrsauffälligen Probeführerscheinbesitzern wird zusätzlich eine Probefahrt angeordnet. Die Kurssitzungen werden dabei möglichst gleichmäßig auf einen Zeitraum von mind. 22 und höchstens 40 Kalendertagen aufgeteilt.
Wer braucht eine begleitende Maßnahme / Nachschulung?
Eine begleitende Maßnahme / Nachschulung wird dem Gesetz nach jenen Personen angeordnet, welche im Straßenverkehr
alkohol- oder drogenauffällig gewesen sind oder
innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß gegen die StVO begangen haben oder
in anderer Hinsicht verkehrsauffällig gewesen sind.
Was passiert bei der begleitenden Maßnahme / Nachschulung?
Unter einer begleitenden Maßnahme / Nachschulung versteht man ein Einstellungs- und Verhaltenstraining, das an vier (bzw. fünf oder sechs) Terminen in Gruppensitzungen abgehalten wird.
Besprochen werden je nach Kursmodell unter anderem:
wie und warum es zum Führerscheinentzug kam
die Gesetzeslage
Promilleberechnungen
die Wirkung von Alkohol/Drogen auf den Körper
die Wirkung von Alkohol/Drogen auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
der Erwerb zukünftiger Strategien, um Alkohol/Drogen am Steuer zu verhindern.
Was kostet eine Nachschulung?
Die Preise für die Nachschulung sind gesetzlich geregelt, betragen im Regelfall EUR 495,00 (Nachschulung) bzw. EUR 198,00 (Vormerksystem). Dies sind die gesetzlich fixierten Mindestpreise.
Terminvereinbarung
Um die Kursorte und -termine in Ihrer nächsten Umgebung zu erfahren, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte an die Ihnen am nächsten liegende Landesstelle. Es finden regelmäßig Kurse in ganz Tirol, Osttirol und Vorarlberg statt, sicherlich auch in Ihrer Nähe.
Hotline Tirol: 05372 / 66 4 28 oder 0664 / 5484647
Hotline Osttirol: 04852 / 61840 oder 0664 / 539 18 34
Hotline Vorarlberg: 0664 / 88 43 30 29
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